Vom ersten Entwicklungsschritt bis zum Betrieb eines Solarparks ist unser hoch motiviertes Team durchgängig der Ansprechpartner in allen Belangen für alle Beteiligten.
Leistungsspektrum:
Standortprüfungen, Standortgutachten
Unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren, erstellen wir kompetente Standortgutachten für Kommunen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Schutz- und Vorbehaltsgebiete, die neuesten Vorgaben der obersten Baubehörde, die nächste Einspeisemöglichkeit oder die Belange der unteren Naturschutzbehörde, sondern wägen neben der künftigen städtebaulichen Entwicklung auch die Veränderung des Landschaftsbildes gründlich ab.
Fachberatung für Kommunen
Erneuerbare Energien sind bei den Deutschen beliebt. Einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest zufolge, halten 94 Prozent der Bundesbürger den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien mindestens für „wichtig“ oder sogar für „sehr bzw. außerordentlich wichtig“. Die Bürger erwarten also den Umstieg in die Erneuerbaren Energien und die Kommunen sind gefordert.
Um abzuwägen, ob die Nutzung von Solar- oder Windenergie sinnvoller ist, beraten wir Kommunen ausgiebig in beiden Bereichen. Themen wie Gewerbesteuer, Beteiligungen, Bürgerparks, Investoren, Ertragsberechnungen, Standortfragen, Technische Ausführung, Bauleitplanung und der Einstieg in die Stromversorgung ist nur ein Auszug des umfangreichen Spektrums.
Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer sind der gewichtigste Partner eines Solarparks und profitieren lange Zeit über die Pachtzeit hinaus.
Nebst höchstmöglichen Pachtpreisen und ausgereiften, fairen Pachtverträgen, stehen wir besonders für unsere Zuverlässigkeit und Präsenz in allen Belangen.
Betreibergesellschaft
Für den späteren Betrieb eines Solarparks, wird in der Regel eine Betreibergesellschaft gegründet. Sobald sämtliche Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks geschaffen sind, gründen wir diese Betreibergesellschaft mit der Verpflichtung zum dauerhaften Sitz in der Standortgemeinde. Aus dieser GmbH & Co. KG, können KG-Anteile oder Genussscheine an Bürger oder Gemeinden ausgegeben werden.
So kann neben der Gewerbesteuer ein Maximum an Wertschöpfung in der Gemeinde verbleiben.
Bauleitplanung
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Solarparkplanungen in den unterschiedlichsten Landkreisen, konnten wir uns zu Spezialisten für Bauleitverfahren im Solarbereich entwickeln. Nachdem Bauleitverfahren für Solarparks, gerade für unerfahrene Gemeinden besondere
Gefahren verbürgen, profitieren diese ganz besonders von unserer Erfahrung. Von Fallspezifischen Satzungsinhalten, über juristisch einwandfreie Abwägungen bis hin zu ausgereiften, städtebaulichen Durchführungsverträgen, sind wir stets auch bestrebt, die Gemeindeverwaltungen maximal zu entlasten.
Stromeinspeisung und Kabeltrassenplanung
Um eine wirtschaftliche Netzeinspeisung für den erzeugten Solarstrom sicherzustellen, bedarf es zum Einen, den wirtschaftlichsten Verknüpfungspunkt beim Netzbetreiber und zum Anderen eine möglichst kurze Kabeltrassenplanung. Von Verhandlungen mit den Netzbetreibern, über den Abschluss von Gestattungsverträgen mit Grundstückseigentümern, bis zum Bau der Kabeltrasse sind wir stets bemüht, das Optimum für alle Beteiligten zu erreichen.
Anlagenbau
Nachdem sämtliche Voraussetzungen für den Bau eines Solarparks geschaffen sind, ist die Auswahl der Komponenten ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit der Anlage und alle Beteiligten profitieren von Anlagen mit besten Komponenten.
Fachreferate
Der Geschäftsführer der planwerk7 ist auch Referent für die Regierung von Oberbayern und referiert Beispielsweise bei Fachtagungen der Naturschutzbehörden im Regierungsbezirk Oberbayern.